Herzlich willkommen auf unserer Homepage! |
Auf diesen Seiten können Sie uns, die Gesellschaft zur Steuerberatung
ICS REVISION Intracommerz + Schif GmbH kennen lernen.
Wir informieren über Entwicklung, Philosophie und Leistungsangebot
unserer Kanzlei im Bereich der Steuerberatung
und stellen Ihnen auf unserer Seite Service die
aktuellen Steuer– und Wirtschaftsinformationen zur Verfügung.
Unsere Adressen und die Anfahrtswege finden Sie im Bereich Kontakte.
Es ist nun Zeit sich auch räumlich anzunähern und den Büroalltag zu optimieren. Deshalb werden wir unsere Tätigkeit
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Suche nach einem Nachfolger für unseren am 24. November 2020 verstorbenen Geschäftsführer, Herrn Harald Schif, erfolgreich beendet wurde.
Mit Herrn Kai Hempel (StB/Dipl.-Btrw.) und Herrn Jonas Völker (StB/Dipl.-Volksw.) dürfen wir ab dem 07. April 2021 gleich zwei neue Geschäftsführer bei der ICS REVISION Intracommerz + Schif GmbH willkommen heißen.
Herr Hempel und Herr Völker sind bereits mehrere Jahre gemeinsam auf dem Gebiet der Steuerberatung mit den Schwerpunkten Bau- und Immobilienwirtschaft, Gesundheitswesen sowie Firmen- und Vermögensnachfolge tätig. Beide bringen das nötige fachliche Know-how mit, um die ICS REVISION Intracommerz + Schif GmbH in gewohnter Qualität weiterzuführen.
Herr WP/StB Bardo Bayer-Roßmann wird somit als kommissarischer Geschäfts- führer abgelöst und steht uns weiterhin - wenn auch in eingeschränkter Form - als freier Mitarbeiter zur Verfügung. Auf diesem Wege möchten wir uns noch einmal recht herzlich für seinen unermüdlichen Einsatz nach dem Tod von Herrn Schif bedanken.
Das Team der ICS REVISION Intracommerz + Schif GmbH steht Ihnen überdies, mit den Ihnen vertrauten Mitarbeiten, mit Rat und Tat zur Seite.
Wir danken Ihnen für Ihre Treue und hoffen auch künftig auf gute Zusammenarbeit.
Mit herzlichem Dank und Grüßen
Ihr ICS-Team
„Niemand
ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder
seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat
darauf hohe Steuern zufließen.“
(Preußisches
Oberverwaltungsgericht 1906)